4. Die Berufungsklägerin und Klägerin hat die Berufungsbeklagte und Beklagte für die Kosten ihrer Rechtsvertretung vor dem Kantonsgericht mit CHF 27‘586.40 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) und vor dem Obergericht mit CHF 10‘364.20 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer), insgesamt somit CHF 37‘950.60, zu entschädigen.