Seite 39 In Abweisung der Berufung erkennt das Obergericht: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die erstinstanzliche Regelung der Gerichtskosten wird bestätigt. 3. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 15‘500.00, werden der Berufungsklägerin und Klägerin auferlegt, unter Anrechnung des von ihr geleisteten Kostenvorschusses von CHF 20‘000.00. Der Saldo von CHF 4‘500.00 wird zur Deckung der erstinstanzlichen Gerichtskosten angerechnet.