_“ gesprochen. Anhand der Tabelle der Absichtserklärungen sei ersichtlich, dass der allfällige Überschuss C___ der E___ GmbH zugutekommen sollte und quasi an die angedachte Schuldübernahme von CHF 2.4 Millionen angerechnet werden sollte, indem sich der notwendige Hypothekaranteil für die Liegenschaft Nr. 3 (mutmassliches Bauland) reduzieren liess. Weder in den Absichtserklärungen mit Tabelle noch in den Kaufverträgen oder einer anderen Vereinbarung sei festgehalten worden, dass der „Überschuss C___“ an die A___ AG abgetreten werde.