Insgesamt sei demnach im Zusammenhang mit dem „Rückfluss C___“ der Betrag von CHF 337‘000.00 auf ein Konto der E___ GmbH bei der B___ AG eingegangen. Die E___ GmbH habe aus dem „Rückfluss C___“ unrechtmässig einen Betrag von CHF 337‘000.00 eingenommen, welcher der A___ AG zustehe. Sollte das Gericht zum Schluss gelangen, diese müsse neben den Eigenmitteln von CHF 400‘000.00 weitere Kaufpreisanteile leisten, werde hiermit der Betrag von CHF 337‘000.00 zur Verrechnung gestellt.