Seite 32 Korrespondenz werde oft der Ausdruck „Rückfluss C___“ verwendet. Beim „Rückfluss C___“ handle es sich demnach um den Saldo auf dem Baukreditkonto C___ nach Tilgung aller Kosten und nach Eingang aller Erlöse aus dem Verkauf der Stockwerkeigentumseinheiten. An der Besprechung vom 7. März 2012 seien sich die Parteien einig gewesen, dass der „Rückfluss C___“ der A___ AG zustehe. Der Rückfluss sei jedoch nie an die Klägerin abgetreten worden. Die B___ AG habe sich stets bemüht, Aussagen über die Höhe des „Rückflusses C