44 AHMET KUT, a.a.O., N. 29 zu Art. 18 OR mit weiteren Hinweisen. Seite 29 4.7.3 Beweisanträge - Antizipierte Beweiswürdigung Nach Auffassung des Obergerichts ist das Kantonsgericht nicht rechtsfehlerhaft vorgegangen, als es die Einvernahme von K___, J___, G___ und L___ als Zeugen resp. als Partei ablehnte: Nach der Klägerin sollen die Zeugen bestätigen, bei den Parteien sei übereinstimmend der Wille vorhanden gewesen, dass kein über den Eigenmittelanteil in Höhe von CHF 400‘000.00 hinausgehender Betrag geschuldet sei (act. B 1, S. 7).