Während die Grundstückkaufverträge also in sich stimmig und klar sind, kann das von der Absichtserklärung gerade nicht gesagt werden. Diese enthält zwar auf der einen Seite klare Abmachungen, auf der andern Seite hängen die geplanten Transaktionen - wie schon der Name sagt - teilweise aber von erst geplanten bzw. erhofften Aktivitäten Dritter und dem damit verbundenen Erlös ab.