So werden die beiden fraglichen 4.5-Zi-Wohnungen an der C___ in der Absichtserklärung auf Seite 1 unter der Überschrift „Abwicklung“ auf der Liste der durch die A___ AG von der E___ GmbH zu übernehmenden Vermögenswerte aufgeführt und als „Transaktions-/Kaufpreis“ werden die später verurkundeten Beträge von CHF 645‘000.00 und CHF 755‘000.00 erwähnt (act. B 24/3/16). Dieselben Objekte sind auch im „Anhang“ zur Absichtserklärung aufgelistet. Dort wird der Wert der Wohnungen ebenfalls mit CHF 645‘000.00 und CHF 755‘000.00 angegeben. Daneben findet sich die Bemerkung „über Rückfluss C___ finanziert“.