4.7.1 Noven Simulation der Grundstückkaufverträge resp. Vorliegen eines fiduziarischen Geschäftes Bis zur Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht hat die Klägerin stets behauptet, dass sie zusätzlich zu den CHF 400‘000.00 nichts schulde und dass darüber zwischen allen Parteien Konsens bestanden habe. Dass die Kaufpreise in den öffentlich beurkundeten Kaufverträgen simuliert waren und nicht dem tatsächlichen Willen der Vertragsparteien entsprachen, erweist sich somit tatsächlich als neue Behauptung im Rahmen des ersten Vortrags an Schranken (Beilage zu act. B 24/60, S. 6).