Die Rangrücktrittserklärungen müssen der Bank vor den Verschreibungen der Wohnung(en)/Tiefgaragenplätze übergeben werden. Die A___ verpflichtet sich, Eigenmittel in Form von Barmitteln und versehen mit Rangrücktritten in einer Summe von CHF 400‘000.00 einzubringen. Davon sind CHF 150‘000.00 vor den Verschreibungen der Wohnung(en)/Tiefgaragenplätze einzubringen und mit Rangrücktritten zu versehen.  Sämtliche Bedingungen aus der Absichtserklärung vom 2. April 2012 zwischen der A___ und der E___ GmbH sind erfüllt.“