6.5 Die angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtanhörung der beantragten Zeugen und Parteiexponenten durch die Klägerin hängt eng mit der Vertragsauslegung und der Beurteilung der behaupteten Novenrechtsverletzungen zusammen. Es erscheint daher sinnvoll, die Beweisanträge an derjenigen Stelle zu behandeln, wo sie für die betreffende Fragestellung von Relevanz sind. II. Materielles 1. Diverse Abmachungen 1.1 Abmachungen zwischen der A___ AG und der E___ GmbH 1.1.1 Absichtserklärung vom 2. April 2012 (act. B 24/3/16, S. 1 f.)