4.1 Mit der Berufungserklärung reicht die Klägerin einen an das Kantonsgericht gerichteten Brief von F___ vom 15. September 2015 ein (act. B 2/2). Der Stellungnahme zur Berufungsantwort vom 22. April 2016 (act. B 11) wurden weitere Aktenstücke beigelegt, welche belegen sollen, dass die B___ AG von der schlechten, finanziellen Lage der E___ GmbH resp. deren Zahlungsunfähigkeit Kenntnis hatte (act. B 12/3-7).