m) RA AA___ reichte am 16. September 2016 eine weitere Eingabe ein (act. B 25), welche umgehend dem Rechtsvertreter der Beklagten zur Kenntnis gebracht wurde (act. B 26). n) Am 10. Januar 2017 wurde die Streitsache ohne mündliche Verhandlung beraten und den Parteien der Entscheid des Gerichts im Dispositiv mitgeteilt (act. B 27). Erwägungen I. Formelles 1. Prozessvoraussetzungen