h) Mit Eingabe vom 14. Juni 2016 ersuchte der Rechtsvertreter der Klägerin, RA AA___, um Ansetzung einer Frist, um sich zur Stellungnahme der Beklagten vom 26. Mai 2016 zu äussern (act. B 18). i) Das Ersuchen von RA AA___ wurde mit Verfügung vom 29. Juni 2016 abgelehnt und den Parteien bekannt gegeben, dass das vorliegende Verfahren in die Phase der Urteilsberatung übergegangen sei. Gleichzeitig wurden die Parteivertreter gebeten, in den nächsten Tagen ihre Kostennoten einzureichen (act. B 20).