Mit Verfügung vom 28. März 2013 wurde das vorliegende Verfahren gestützt auf Art. 207 SchKG sistiert und das Konkursamt aufgefordert innert Frist mitzuteilen, ob die Konkursmasse oder einzelne Gläubiger den Prozess fortführen werden (act. B 24/9). Mit Schreiben vom 27. November 2013 teilte das Konkursamt Zweigstelle Wil SG dem Gericht mit, dass die Gläubigerin B___ AG von der Abtretungsofferte gemäss Art. 260 SchKG Gebrauch gemacht hat (act. B 24/21). Mit Verfügung vom 16. Dezember 2013 wurde die B___ AG aufgefordert dem Gericht mitzuteilen, ob sie anstelle der E___ GmbH dem vorliegenden Verfahren beitreten möchte (act.