4. Das Grundbuchamt D___ AR sei anzuweisen, die auf dem Grundstück Nr. 2, Grundbuch D___, lastende Kapital-Grundpfandverschreibung Nr. XXXX im Betrag von CHF 151‘000.00, nebst 5 % Zins seit dem 1. Juli 2012, 2. Pfandstelle, zu löschen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten. im Berufungsverfahren: