Berufungsbeklagte und B___ AG Beklagte vertreten durch: RA BB___ Gegenstand Grundbuchberichtigung Rechtsbegehren a) der Berufungsklägerin und Klägerin: im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Es sei festzustellen, dass die durch die nachstehende Kapital-Grundpfandverschrei- bung (Verkäuferpfandrecht) gesicherte Forderung der Beklagten im Betrag von CHF 129‘000.00 nebst 5 % Zins seit dem 1. Juli 2012 nicht besteht: