2. Materielles 2.1 Grundsätzliches zur Aberkennungsklage Vorliegend ist eine Aberkennungsklage zu beurteilen, deren Grundlage sich in Art. 83 Abs. 2 SchKG findet. Gemäss dieser Bestimmung kann der Betriebene innert 20 Tagen nach der Rechtsöffnung auf dem Weg des ordentlichen Prozesses beim Gericht des Betreibungsortes auf Aberkennung der Forderung klagen. Die Aberkennungsklage ist eine materiell-rechtliche negative Feststellungsklage (Staehelin, a.a.O., N. 14 zu Art. 83 SchKG).