Es sei die Klage vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 8 % MWSt zu Lasten des Klägers. bb) im Berufungsverfahren: Es sei die Berufung und damit die Klage vollumfänglich abzuweisen, unter Kostenund Entschädigungsfolgen zuzüglich 8 % MWSt zu Lasten des Klägers. Sachverhalt A. Übersicht Am 22. Juni 1978 wurde die C___ AG ins Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen (act. B 3/37/7). Am 9. September 1986 wurde der Konkurs über die Einzelfirma von A___ eröffnet (act. B 3/2/2). Aus diesem Konkurs gingen u.a. zwei