3. Prozesskosten 3.1 Gerichtskosten im Rechtsmittelverfahren Gestützt auf Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art 53 Abs. 1 VRPG hat die auch im Rechtsmittelverfahren vollumfänglich unterliegende Klägerin die Gerichtskosten des Rechtsmittelverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr, zu bezahlen. In Anwendung von Art. 4 a des Gesetzes über die Gebühren in Verwaltungssachen (GGV, bGS 233.2) erachtet das Obergericht eine Gebühr von CHF 6‘000.00 als dem Umfang der Streitsache sowie dem Streitwert von CHF 671‘368.10 angemessen.