Sodann hält Gutachter N___ mit einer Wahrscheinlichkeit von > 50 % – 74 % dafür, dass eine Erkennung der intrazerebralen Blutung um 17.00 Uhr, zu rascherer Erkennung und früherer Operation sowie besserem Heilverlauf geführt hätte (act. v90, S. 5). Die Annahme, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Patientin nach der Spitalentlassung bei früherer Erkennung durch eine zusätzliche Visite um 17.00 Uhr geringer ausgefallen wären, quantifiziert der Gutachter mit > 50 % – 74 % (act. v90, S. 6).