v90, S. 4). Gutachter N___ ist mit einer Wahrscheinlichkeit von > 75 % – 89 % der Ansicht, dass ein früheres Erkennen dieser Hirnblutung mit einer früheren Intervention und einer begrenzteren Symptomatik verbunden gewesen wäre (act. v90, S. 5). Mit einer Wahrscheinlichkeit von wiederum > 75 % – 89 % müsse die unterlassene Arztvisite um 17.00 Uhr als Teilursache für die nach der Spitalentlassung noch bestandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Patientin angesehen werden (act. v90, S. 5). Sodann hält Gutachter N_