Bemerkungen des Gutachters Prof. N___: 1. Die kritischen Fragen, die dem aktuellen Gutachter vorgelegt werden, betreffen die Überwachung der Patientin am 5.3.2000. Ich kann nur wiederholen, dass es auf einer allgemeinen Abteilung auch heutzutage in der Regel kaum möglich ist, eine stündliche Überwachung eines Patienten, dessen/deren gravierender Zustand als solcher nicht erkannt worden ist, durchzuführen. Dies gilt sowohl für ein