Bei der vorliegend strittigen Haftung durch Unterlassung (unterlassene Arztvisite um 17.00 Uhr) ist die Frage nach dem Kausalzusammenhang auch nach Lehre und Rechtsprechung eine hypothetische Frage, die zu beantworten wir Sie aufgrund Ihrer medizinischen Sachkunde und Erfahrung im Sinne einer möglichst präzisen Einschätzung ersuchen. Frage: Was heisst für Sie vorstehend im letzten Satz „…dass diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geringer ausgefallen wären“ – wenn lediglich, aber immerhin eine zusätzliche Arztvisite um 17.00 Uhr durchgeführt worden wäre?