Frage 6: Wären die nach den medizinischen Akten nach der Spitalentlassung noch festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Frau A___ geringer, gleich oder gravierender ausgefallen, wenn a) eine zusätzliche Arztvisite um 17.00 Uhr oder b) nach 14.00 Uhr je stündlich eine zusätzliche Arztvisite durchgeführt worden wären und eine intrazerebrale Blutung allenfalls entsprechend früher hätte diagnostiziert und operiert werden können oder müssen ?