(„Ein Oberarzt sollte ausreichende Kenntnis und Erfahrung besitzen, um eine progressive Symptomatik als „red flag“ zu erkennen!“) Frage 4a: Sind die nach den Akten nach der Spitalentlassung noch festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Frau A___ auf die um 17.00 Uhr unterlassene Arztvisite als alleinige oder Teilursache zurückzuführen (?), beziehungsweise wären diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Vornahme einer zusätzlichen Arztvisite um 17.00 Uhr nicht eingetreten?