Während beim Beweisgrad der hohen Wahrscheinlichkeit ein qualifiziertes Übergewicht notwendig ist, reicht für das Erreichen einfacher Wahrscheinlichkeit das blosse, einfache Überwiegen aus. Diese Begriffsumschreibung entspricht einem Schwellenwert von 51 % (Berger-Steiner, a.a.O., S. 38).