Bühler, Beweismass und Beweiswürdigung – unter Berücksichtigung der jüngsten Lehre und Rechtsprechung, in: Jusletter 21. Juni 2010 S. 4). Der Schwellenwert des Beweisgrades der hohen Wahrscheinlichkeit – bzw. in der Terminologie des Bundesgerichts der überwiegenden Wahrscheinlichkeit – ist nach der hier vertretenen Auffassung bei 75 % anzusiedeln (Berger-Steiner, Der Kausalitätsbeweis, in: HAVE Personen-Schaden-Forum 2009, S. 26). Während beim Beweisgrad der hohen Wahrscheinlichkeit ein qualifiziertes Übergewicht notwendig ist, reicht für das Erreichen einfacher Wahrscheinlichkeit das blosse, einfache Überwiegen aus.