Seite 23 wurde (act. v25, S. 3), eine Pflichtwidrigkeit darstellt. Aus der erwähnten Behauptung von Dr. F___ kann geschlossen werden, dass offenbar auch er diese Visite für erforderlich hielt. Experte H___ weist darauf hin, dass eine ungelöste, potentiell bedeutsame Situation vorgelegen habe, die eine genaue, eher stündliche als zweistündliche Kontrolle und Überwachung erfordert hätte, und nicht erst nach 6 Stunden (act. v41.2, S. 1 ff.