1.1/6.72). Dazu ist beizufügen, dass laut den plausibel erscheinenden Aussagen von Dr. E___ zum Blutdruckmessen die Patientin normalerweise geweckt wird und wenn sie nicht weckbar wäre, dies von der Schwester rapportiert werden müsste (act. v24, S. 4). Ebenfalls zutreffend sind die Ausführungen der Vorinstanz (Urteil S. 24), dass die Einvernahme der damals diensthabenden Laborantin ergab, dass die Blutprobe ca. um 20.00 Uhr bei ihr im Labor eintraf und sie um 20.46 Uhr mit der Blutuntersuchung begann, worauf diese 40 bis 50 Minuten dauerte (act. v26, S. 3; v1.1/6.25).