weist sodann daraufhin, er könne nur wiederholen, dass es auf einer allgemeinen Abteilung auch heutzutage in der Regel kaum möglich sei, eine stündliche Überwachung eines Patienten, dessen/deren gravierender Zustand als solcher nicht erkannt worden sei, durchzuführen (act. v71, S. 6). Dies bedeute nicht, dass es nicht möglich gewesen wäre, die Ernsthaftigkeit der Erkrankung von Frau Seite 21 A___ durch die Pflege oder die Ärzte zu einem früheren Zeitpunkt zu erkennen (act. v71, S. 7).