_ weist zudem darauf hin, dass es sich bei der beschriebenen Hirnblutung um eine progressive Erkrankung handle, deren Beginn – soweit den Akten zu entnehmen sei -, auf den Vormittag des 5. März 2000 datiert werden müsse. Verschiedene Ereignisse an den Tagen zuvor ausser acht lassend, sei es im Verlaufe des 5. März 2000 zu einer sich sicherlich entwickelnden Blutung gekommen (act. v71, S. 4 ff.). Prof. Dr. N___ weist sodann daraufhin, er könne nur wiederholen, dass es auf einer allgemeinen Abteilung auch heutzutage in der Regel kaum möglich sei, eine stündliche Überwachung eines Patienten, dessen/deren gravierender Zustand als solcher nicht erkannt worden sei, durchzuführen (act.