2.3.3 Situation um 14.00-14.15 Uhr des 5. März 2000 Aus dem Pflegebericht (act. v1.1/6.74) geht folgendes hervor: „14.15 Uhr: Arzt spricht mit Ehemann (Dr. F___). Verordnet, dass Patientin jetzt einfach schlafen darf.“ Dr. F___ gab vor erster Instanz zu Protokoll, er habe die Patientin an diesem Sonntag zweimal, ev. dreimal gesehen und dann auf die Intensivstation geleitet, und später von dort aus ins Kantonsspital SG. Aber dies sei zur Abklärung gewesen, der Aspekt Hirnblutung sei zu dieser Zeit noch nicht bekannt gewesen (act. v25, S. 2). Er könne sich daran erinnern, dass er am Sonntag ein längeres Gespräch mit dem Ehemann der Patientin geführt habe.