Widerrechtlichkeit ist dann gegeben, wenn der Arzt die Regeln der ärztlichen Kunst verletzt (Urteil des Bundesgerichts 4C.378/1999 vom 23. November 2004 E. 3.1). Bei den Regeln der ärztlichen Kunst handelt es sich um die allgemein anerkannten und gültigen Grundsätze der medizinischen Wissenschaft, die gemeinhin auch von den Praktikern befolgt und angewendet werden (Jäger/Schweiter, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Arzthaftpflicht- und Arztstrafrecht, S. 34).