Im vorliegenden Fall sei gleich zu verfahren, zumal unbestrittenermassen eine Dokumentationspflichtverletzung gegeben sei und die Gutachter die Kernaussage „time is brain“ gemacht hätten. Der Beklagte lässt einwenden, aus der Krankengeschichte gehe genügend klar hervor, dass nach Rücksprache mit dem Ehemann bei der Arztvisite am 5. März