unten des vorinstanzlichen Urteils) hält Prof. Dr. N___ ausserdem fest: „Die Frage spitzt sich auch darauf zu, warum die zunehmende Schläfrigkeit zusammen mit dem wiederholten Erbrechen nicht schon als bedrohliches Zeichen einer Hirnfunktionsstörung wenigstens differentialdiagnostisch in Erwägung gezogen wurde.“ Anzufügen bleibt, dass Prof. Dr. H___, Facharzt für Nephrologie, ebenfalls berücksichtigte, dass „die Patientin sich nicht normal verhielt, nach der Schwester rief, die im Zimmer war und Speisen verschlang bei vollem Mund“ (act. v41.2, S. 1). Aus den wiedergegebenen Passagen aus den Gutachten O___ und N___ sowie H__