oben des vorinstanzlichen Urteils) weist Prof. Dr. N___ zudem darauf hin, dass die Erkennbarkeit einer intrazerebralen Hämorrhagie (ICH) in der Praxis schwierig ist und davon ausgegangen werden muss, dass die progressive neurologische Symptomatik (Erbrechen, zunehmende Bewusstseinsstörungen) über eine gewisse Zeit missdeutet werden kann. Im genannten Gutachten auf S. 7 (aufgeführt auf S. 41 ff. unten des vorinstanzlichen Urteils) hält Prof. Dr. N_