Seite 13 gegeben habe, sei den von ihm namhaft gemachten Veränderungen keine Beachtung geschenkt worden. Ebenso wenig seien seine Feststellungen in der Kranken-geschichte, insbesondere im Pflegebericht festgehalten worden. Der Gesundheitszustand der Klägerin habe sich am Sonntagmorgen, 5. März 2000, für die Medizinalpersonen sichtbar verändert. Ab dem Eintreffen des Ehemannes der Klägerin habe sich deren Zustand zusehends und kontinuierlich verschlechtert. Als Beweis würden drei Zeugen angeboten, nämlich der Ehemann der Klägerin, D___, P1___ und P2___.