2007, S. 358). Im Übrigen kann auf die E. 2 des Urteils der Vorinstanz verwiesen werden. 2.2 Abnahme weiterer Beweise Die Klägerin lässt ausführen, obwohl ihr Ehemann seine Feststellungen, dass mit ihr etwas nicht stimme, sofort weitergeleitet und auch Details seiner Beobachtungen dem Arzt sowohl um 12.00 Uhr als auch um 14.00 Uhr des 5. März 2000 bekannt