Die doppelte Instanz kann nicht nur durch Rückweisung an eine untere Instanz gewahrt werden, sondern - wie in BGE 139 III 252 E. 1.6 aufgezeigt wurde – auch durch Eröffnung einer Weiterzugsmöglichkeit an ein anderes oberes kantonales Gericht oder eine andere Abteilung des gleichen oberen kantonalen Gerichts (E. 3.4.2). Das Bundesgericht rügte eine Verletzung des in Art. 75 Abs. 2 BGG vorgeschriebenen Grundsatzes der „double instance“ – in beiden Fällen ging