f) Den Parteien wurde am 5. Juni 2015 mitgeteilt, dass das Verfahren O2Z 14 2 aus organisatorischen Gründen der 1. Abteilung des Obergerichts zugewiesen und neu unter der Verfahrens Nr. O1Z 14 5 weitergeführt werde. Gleichzeitig wurde die Zusammensetzung des Gerichts bekanntgegeben (act. 15 und 16). Seite 8 g) Am 27. Oktober 2015 wurde die Streitsache ohne mündliche Verhandlung beraten. Auf die Ausführungen in den Schriftstücken gemäss den vorerwähnten lit. a bis g wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.