Seite 5 Prof. Dr. H___ in act. v41.2). Zu diesem Ergänzungsgutachten haben die Parteien je eine Stellungnahme vom 4. April 2007 eingereicht (act. v45 und v46). Mit Beschluss vom 16. April und 30. Mai 2007 nahm das Gericht eine Beweiswürdigung vor und beschloss, die Fragestellung zu modifizieren (Erw. 3.1 und 3.2, Fragen 1-4).