Im selben Umfang sprach ihr auch die Pensionskasse (Kantonale Lehrerversicherungskasse St. Gallen) eine Invalidenrente zu (act. v1.1/16). Beide Renten wurden per 1. Januar 2003 bestätigt (act. v1.1/15+16). Der weitere Rentenverlauf ist nicht aktenkundig. Ab 1. Februar 2001 konnte die Patientin an der ursprünglichen Arbeitsstelle mit einem wöchentlichen Pensum von 5 und ab 1. Juli Seite 4 2001 von 7 Wochenstunden eine Teilerwerbstätigkeit aufnehmen. Diese wurde später an der oberen Grenze der gegenwärtigen Leistungsmöglichkeit beschrieben (Gutachten Prof. Dr. H___, Luzern, act. v1.1/9).