Nach dieser Operation konnte die Patientin zwar alle Extremitäten spontan bewegen, konnte aber längere Zeit noch nicht sprechen. In der Folge konnte die Patientin anlässlich ihrer Rehabilitation in Walzenhausen (Klinik Rheinburg) weitere Fortschritte erzielen, leidet aber an einem Frontalhirn-Syndrom mit Antriebs- und Aufmerksamkeitsstörung. Mit Verfügung vom 2. Juli 2001 wurde Frau A___ eine ganze Invalidenrente der IV sowie Zusatzrenten für den Ehemann und drei Kinderrenten ab 20. Januar 2001 zugesprochen (act. v1.1/10). Im selben Umfang sprach ihr auch die Pensionskasse (Kantonale Lehrerversicherungskasse St. Gallen) eine Invalidenrente zu (act.