Seite 3 Arztvisite wurde die Patientin als schläfrig, aber weckbar beschrieben und sie hat auch erneut erbrochen (act. v1.1/6/74). Der diensthabende Oberarzt Dr. med. F___ sprach um 14.15 Uhr mit dem Ehemann der Patientin und verordnete, dass „die Patientin jetzt einfach schlafen dürfe“ (act. v1.1/6.74). Weil nicht dokumentiert, ist seit jeher umstritten, ob die nächste Arztvisite tatsächlich um 17.00 Uhr stattfand, oder ob erst wieder um 20.00 Uhr, wie dokumentiert, eine solche durchgeführt wurde.