6. Die Verfahrenskosten, bestehend aus CHF 11'400.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 500.00 Kosten der Staatsanwaltschaft für die Vertretung der Anklage vor erster Instanz CHF 900.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 1'075.00 zweitinstanzliche Auslagen CHF 2'000.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 15'875.00 insgesamt, werden A. auferlegt. 7. A. wird für das zweitinstanzliche Verfahren keine Entschädigung zugesprochen. 8. A. hat die Privatklägerin für das Berufungsverfahren mit CHF 5'390.50 (inkl. Spesen und MWSt von 7.7% bzw. 8.1%) zu entschädigen.