Die Rechtsvertreterin macht hierbei einen Aufwand von 21.49 Stunden geltend plus die Anwesenheitszeit an der Berufungsverhandlung. Dies ist angemessen, ebenso der Stundenansatz von CHF 200.00 sowie die geltend gemachten Spesen von Total CHF 190.00. Die eingereichte Honorarnote wird insofern geändert, als für die bis Ende 2023 erbrachten Stunden die Mehrwertsteuer in Höhe von 7.7% berücksichtigt wird und für die ab 1. Januar 2024 erbrachten Stunden in Höhe von 8.1%. Dementsprechend ergibt sich bis 31. Dezember 2023 ein Honorar von CHF 1'711.45 (7.08 Stunden à CHF 200.00 = CHF 1'416.00 plus Spesen CHF 173.10 = CHF