Seite 28 2.5.3.3 Das Obergericht gelangt aufgrund des Ausgeführten zur Überzeugung, dass der Berufungskläger im Zeitraum Anfang April 2020 bis Ende Mai 2020 anlässlich einer Zeckenkontrolle nebst den Gesässbacken der Privatklägerin auch deren Schamlippen mit seinen Händen auseinandergezogen hat.