B 3/1.2.4.2, Frage 11). Mit letzterer Aussage erweckt er den Anschein von Erfahrung/Kompetenz und gibt vor, eine sozialadäquate Handlung durchgeführt zu haben. Vor dem Hintergrund, dass in den von ihm (mit-)geleiteten Lagern grundsätzlich die Kinder gegenseitig die Zeckenkontrolle durchgeführt haben (act. B 3/1.2.4, Frage 50) wird die vom Berufungskläger vermittelte Ansicht einer sozialadäquaten Handlung in Frage gestellt. Auch die von ihm vorgebrachte Ansicht, wonach die Beziehungsnähe zur Familie beziehungsweise zur Privatklägerin die Kontrolle erkläre und die von ihm suggerierte zeitlich unmittelbare Dringlichkeit der Kontrolle zielt in die gleiche Richtung.