Es sei eine tägliche Zeckenkontrolle vor allem während der Zeckensaison empfohlen bei Aktivitäten mit Risiko für einen Zeckenbefall (Frage 8). Auf die Frage, ob eine Zeckenkontrolle nicht Sache der Eltern sei, antwortete der Berufungskläger, er finde die Zeckenkontrolle wichtig. Egal ob durch Eltern oder Drittpersonen, wie z.B. durch einen Arzt. Im konkreten Fall seien die Eltern nicht anwesend gewesen (Frage 10). Gefragt, was er sich bei der selbst durchgeführten Kontrolle gedacht habe, erklärte der Berufungskläger, er habe sich gedacht, dass es ein Anliegen sei, dass dieses Kind nicht an zeckenübertragbaren Krankheiten erkranke.